10. April 2022

Aktienrecht

von Rolf Freiermuth

Das Parlament verabschiedete die Aktienrechtsrevision am 19. Juni 2020. Bekanntlich beinhaltete die Vorlage unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe, neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, die Einführung von Geschlechterrichtwerten sowie strengere Transparenzregeln für Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind. Die Einführung von Geschlechterrichtwerten und die strengeren Transparenzregeln für Unternehmen in der Rohstoffförderung hat der Bundesrat bereits in Kraft gesetzt. Alle anderen Bestimmungen steht der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Wir halten Sie auf dem Laufenden.