Das neue Erbrecht: Auf was Sie achten müssen
7. Dezember 2024
Aktuelles
von Rolf Freiermuth
Das neue Erbrecht gilt für alle Todesfälle ab 1. Januar 2023, unabhängig vom Datum des Testaments oder des Erbvertrags. Dies wird bei älteren Testamenten und Erbverträgen zu Auslegungsfragen führen, da das neue Erbrecht auf diese anwendbar sein kann. Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt sich Testamente und Erbvertrage so abzufassen, dass sie den Willen des Erblasses bestmöglich entsprechen und keine Auslegungsprobleme ergeben.